Mehr als drei Jahrzehnte Erfahrung im Immobiliengeschäft, juristisches Fachwissen und Finanzexpertise bestätigen uns immer wieder in der Wichtigkeit einer marktgerechten Immobilienbewertung. Die richtige Einschätzung des Wertes hilft überdies bei eigenen Finanzplanungen, bei Erbauseinandersetzungen, in Scheidungsverfahren, bei Firmenauflösungen und -übergaben. Unterschiedliche Methoden führen dabei zum Ziel, den genauen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Der Verkehrswert einer Immobilie stellt den realistischen Wert dar, die rechtliche Definition ergibt sich aus § 194 BauGB. Drei gängige Methoden werden zur Berechnung des Verkehrswertes angewandt. Ob der rechnerisch ermittelte Wert dem erzielbaren Verkaufspreis entspricht, hängt jedoch von weiteren Faktoren ab. So können Angebot und Nachfrage sowie das persönliche Interesse der Kaufinteressenten den Preis nach oben oder unten verändern.
Zu den Feststellungsmethoden des Verkehrswertes zählen:
Die Sachwertmethode eignet sich für Immobilien, bei denen Vergleichswerte anderer Immobilien fehlen. Um den Verkehrswert zu berechnen, wird der Gebäudesachwert detailliert ermittelt, zum Bodenwert addiert und um einen Marktanpassungsfaktor ergänzt.
Die Ertragswertmethode wird bei vermieteten Wohnimmobilien und gemischten Wohn- und Gewerbeimmobilien angewendet. Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert der Immobilie aus den Mieteinnahmen abgeleitet. Anhand der aktuellen Mietverträge wird die Rendite des Objektes errechnet und mittels Kaufpreisfaktor der Verkehrswert kalkuliert.
Die Vergleichswertmethode ist die am häufigsten angewandte Methode zur Wertermittlung selbst genutzter oder unvermieteter Immobilien.
Sie basiert auf realen Daten, denn hier wird die Immobilie mit anderen ähnlichen Häusern, Wohnungen oder Grundstücken in gleichen Lagen verglichen. Durchschnittswerte werden ermittelt, die dann die Grundlage der individuellen Immobilienbewertung bilden.
Um Ihre Immobilie gut auf dem Markt zu positionieren, bedarf es einer professionellen Wertermittlung. Diese ist eine wichtige und unverzichtbare Voraussetzung. Denn neben einem möglichen Verlust durch einen zu geringen Verkaufspreis, könnte ebenfalls ein zu hoch angesetzter Kaufpreis zu Einbußen führen. Dem Verkäufer würden erhöhte Betriebskosten entstehen, wenn eine lange Vermarktungszeit, langwierige Verkaufsverhandlungen, das Sitzenbleiben auf der Immobilie und eventuell in der Zwischenzeit erforderliche Reparaturen die Folge sind.
Empfehlenswert ist daher eine marktorientierte Immobilienbewertung, da sie zu einem zügigen Verkauf oder Vermietung führt.
Es muss nicht immer der Verkauf sein, der eine Wertermittlung bedingt. In vielen Fällen beauftragen uns Eigentümer, wenn sie für Finanzplanungen oder Nachlassregelungen eine tragfähige Berechnungsbasis benötigen.
Auch Erbengemeinschaften und Paare, die in Scheidung leben, profitieren von der fairen Immobilienbewertung für eine gütliche und kostensparende Regelung untereinander.
Beratung erwünscht? Kontaktieren Sie uns gerne.
Call us. We look forward to a personal conversation.